Auch eine neue Tauchflasche muss nach 2 1/2 Jahren gemäß §15 BetrSichV beim TÜV zu einer Sichtprüfung vorgeführt werden.
Nach 5 Jahren muss die Tauchflasche einer hydrostatischen Druckprüfung unterzogen werden.
Auch eine neue Tauchflasche muss nach 2 1/2 Jahren gemäß §15 BetrSichV beim TÜV zu einer Sichtprüfung vorgeführt werden.
Nach 5 Jahren muss die Tauchflasche einer hydrostatischen Druckprüfung unterzogen werden.